SWH Sanitär- und Wärmetechnik Herzberg GmbH, Herzberg, Lausitzer Str. 5a, 04916 Herzberg/Elster. Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 5 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2011 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann auf 25.600,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital), § 8 (2), § 11 und § 13 (Bekanntmachungen)..
SWH Sanitär- und Wärmetechnik Herzberg GmbH, Herzberg, Lausitzer Str. 5a, 04916 Herzberg/Elster. Stammkapital: 25.600,00 EUR . Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2010 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann auf 25.600,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital), § 8 (2), § 11 und § 13 (Bekanntmachungen)..
SWH Sanitär- und Wärmetechnik Herzberg GmbH, Herzberg, Lausitzer Str. 5a, 04916 Herzberg/Elster. Nicht mehr Geschäftsführer: Seidel, Christian, geb. Schulze; Geschäftsführer: Reichardt, Erwin, * ‒.‒.‒‒, Kremitzaue OT Malitschkendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
SWH Sanitär- und Wärmetechnik Herzberg GmbH, Herzberg, Lausitzer Str. 5a, 04916 Herzberg/Elster. Geschäftsanschrift: Lausitzer Str. 5a, 04916 Herzberg/Elster. Änderung zu Geschäftsführer: Seidel, Christian, geb. Schulze, * ‒.‒.‒‒, Uebigau-Wahrenbrück; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Der mit der Fa. BGG eG Herzberg/Elster (Amtsgericht Cottbus, GenR 65) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebung beendet..
SWH Sanitär- und Wärmetechnik Herzberg GmbH, Herzberg, Lausitzer Str. 5a, 04916 Herzberg/Elster. Die Eintragung betreffend der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der mit der Raiffeisen BHG eG Herzberg/Elster (Amtsgericht Cottbus GenR 65) bestehende bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebung beendet..