HRA 105947: SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Die SWM Infrastruktur Region GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160281) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 105947: SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Die Ausgliederung wurde am 09.06.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 121920).
HRA 105947: SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.05.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 11.05.2017 Teile des Vermögens von der Stadtwerke München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 121920) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 105947: SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Die Ausgliederung wurde am 30.09.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 121920).
HRA 105947: SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, München, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 19.08.2016 Teile des Vermögens von der Stadtwerke München GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 121 920) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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