SWR Fördertechnik GmbH, Runkel, (Am Schlossergraben 20, 65594 Runkel).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers -Firma SWR Fördertechnik, Inh.Jutta Schüler -(Amtsgericht Limburg, HRA 2827) am 01.04.2009 wirksam geworden.
SWR Fördertechnik GmbH, Runkel, (Am Schlossergraben 20, 65594 Runkel).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Jutta Schüler, Runkel-Ennerich übertragen (§§ 120 ff. i.V.m. §§ 2 Nr.2, 3 Abs.2 Nr.2, 46 ff. UmwG). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des einzelkaufmännischen Unternehmens wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.