HRA 490424:SWS Steinwerk Schelklingen GmbH & Co. KG, Schelklingen, Zementwerk 1, 89601 Schelklingen.Änderung der Geschäftsanschrift: Ringinger Str. 7, 89601 Schelklingen.
HRA 490424:SWS Steinwerk Schelklingen GmbH & Co. KG, Schelklingen, Zementwerk 1, 89601 Schelklingen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2013 mit Nachtrag vom 08.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2013 mit Nachtrag vom 08.01.2014 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb Steinbruch Wertach als Gesamtheit auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rombold Beteiligungs GmbH & Co. KG", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 722593) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 490424:SWS Steinwerk Schelklingen GmbH & Co. KG, Schelklingen, Zementwerk 1, 89601 Schelklingen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2013 mit Nachtrag vom 08.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.12.2013 und vom 08.01.2014 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb Steinbruch Westerstetten als Gesamtheit auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Steinwerk Westerstetten GmbH & Co. KG", Westerstetten (Amtsgericht Ulm HRA 723739) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SWS Steinwerk Schelklingen GmbH & Co. KG, Schelklingen, Bahnhofstr. 18, 89601 Schelklingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Zementwerk 1, 89601 Schelklingen.
SWS Steinwerk Schelklingen GmbH & Co. KG, Schelklingen, Bahnhofstr. 18, 89601 Schelklingen.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SWS Verwaltungs GmbH, Schelklingen (Amtsgericht Ulm HRB 723426). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Rombold Verwaltungs GmbH, Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 725843).
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