SWW Stahlbau Westerwald GmbH & Co. KG, Heiligenroth, Obere Illbach 2-8, 56412 Heiligenroth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 mit der SWW Verwaltungs GmbH mit Sitz in Heiligenroth (AG Montabaur, HRB 23014) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit gleichzeitig erfolgter Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56412 Heiligenroth
Druschelbitzchen 6, 56412 Heiligenroth
56412 Heiligenroth
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH & Co. KG