SYCOR Software GmbH, Göttingen, Heinrich-von-Stephan-Str. 1-5, 37073 Göttingen.Geschäftsanschrift: Heinrich-von-Stephan-Str. 1-5, 37073 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.02.2010 mit der Sycor GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRB 3595) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SYCOR Software GmbH, Göttingen, Heinrich-von-Stephan-Str. 1-5, 37073 Göttingen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SYCOR GmbH am 23.02.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
LIGNUM Software GmbH, Göttingen (Heinrich-von-Stephan-Straße 1-5, 37075 Göttingen). Neue Firma: SYCOR Software GmbH. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
LIGNUM Software GmbH, Göttingen (Heinrich-von-Stephan-Straße 1-5, 37075 Göttingen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2007 mit der Nacus GmbH mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen HRB 200008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.