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a)
SYNBIOTIC SE
b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Münsterstr. 336, 40470 Düsseldorf
c)
Beratungs-, Vermittlungs- und
Programmierungsleistungen zu erbringen
sowie als Holdinggesellschaft Beteiligungen
an einem oder mehreren anderen
Unternehmen zu halten und durch
Tochterunternehmen, verbundene
Unternehmen, Beteiligungen oder andere
Rechtsträger und Vermögensmassen
jeweils eine Geschäftsstrategie zu
verfolgen, den langfristigen Wert dieser zu
fördern und die Vornahme aller sonstigen
damit verbundenen Geschäfte mit
Ausnahme von allen eine behördliche oder
gerichtliche Erlaubnis erfordernden
Tätigkeiten. |
6.824.038,00
EUR |
a)
Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt,
so vertritt er allein. Sind mehrere
geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten
zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender
Direktor mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführender Direktor:
Kruse, Daniel Henry, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 18.12.2017, mehrfach geändert.
Die Hauptversammlung vom 20.09.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von München
(bisher Amtsgericht München HRB 257735) nach Düsseldorf
sowie die Änderung der Firma (vorher SynBiotic SE)
beschlossen. Ferner hat die Hauptversammlung die Änderung
des § 11 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtsdauer und
Amtsniederlegung) beschlossen.
b)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 5.8.2021 um 334.000,- EUR bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Das Bedingte Kapital dient
der Durchführung von Optionsrechten von
Geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft, von
Geschäftsführern mit der Gesellschaft verbundener
Unternehmen,
von Arbeitnehmern der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft
verbundener Unternehmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 5.8.2021 um 1.336.000,- EUR
bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2021/II). Das Bedingte Kapital dient
der Durchführung von bis zum 4.8.2026 begebenen Wandel-
oder Optionsschuldverschreibungen.
Das Bedingte Kapital 2021/II beträgt nach Ausgabe von
Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2023 noch 1.109.479,- EUR.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 29.9.2023 um 668.689,- EUR bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.9.2024 um 487.600,- EUR bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2024/I).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.9.2024 um 200.000,- EUR bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2024/II).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
20.9.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung
des Aufsichtsrates bis zum 19.9.2029 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage um insgesamt
bis zu 300.000,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes
Kapital 2024/I).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
20.9.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung
des Aufsichtsrates bis zum 19.9.2029 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage um insgesamt
bis zu 300.000,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2024/II). |
a)
25.11.2024
Berger |
25 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 20.9.2024 hat die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals 2023/I, die Schaffung zweier Bedingter
und zweier Genehmigter Kapitale und die Änderung des § 4
(Bedingtes Kapital) und des § 5 (Genehmigtes Kapital) der
Satzung beschlossen.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
20.9.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 19.9.2029 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage um insgesamt
bis zu 3.112.019,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital
2024/I).
Das Genehmigte Kapital vom 29.9.2023 (Genehmigtes Kapital
2023/I) wurde aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
20.9.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 19.9.2029 gegen Bar- und/oder
Sacheinlage um insgesamt
bis zu 300.000,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2024/II).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.9.2024 um 487.600,- EUR bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2024/I).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20.9.2024 um 200.000,- EUR bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2024/II). |
a)
11.11.2024
Fischer |