SYNCO Gesellschaft für angewandte Technologien, Medien und Logistik mbH, Linsengericht, Wildhausstr. 18, 63589 Linsengericht-Altenhaßlau. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
SYNCO Gesellschaft für angewandte Technologien, Medien und Logistik mbH, Linsengericht, Wildhausstr. 18, 63589 Linsengericht-Altenhaßlau. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
SYNCO Gesellschaft für angewandte Technologien, Medien und Logistik mbH, Linsengericht, Wildhausstr. 18, 63589 Linsengericht-Altenhaßlau. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 332/11) vom 16.02.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
SYNCO Gesellschaft für angewandte Technologien, Medien und Logistik mbH, Linsengericht, Wildhausstr. 18, 63589 Linsengericht-Altenhaßlau. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Hau, Reimar, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
SYNCO Gesellschaft für angewandte Technologien, Medien und Logistik mbH, Linsengericht, Wildhausstr. 18, 63589 Linsengericht-Altenhaßlau. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer Hau, Reimar, Linsengericht, * ‒.‒.‒‒ von Amts wegen nach § 395 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
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