Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Vorstand:
Sieber, Ronald, Zeulenroda-Triebes,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Vorstand:
Paschke, Tobias, Plauen, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Bause, Dirk, Waltershausen, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Bause, Dirk, Waltershausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.01.2024
Kersching |
HRB 32220: SYS TEC electronic AG, Heinsdorfergrund, Am Windrad 2, 08468 Heinsdorfergrund. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schlicht, Isabell, Falkenstein/Vogtl., * ‒.‒.‒‒.
HRB 32220: SYS TEC electronic AG, Heinsdorfergrund, Am Windrad 2, 08468 Heinsdorfergrund. Prokura erloschen: Rupprecht, Klaus, Niestetal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32220: SYS TEC electronic AG, Heinsdorfergrund, Am Windrad 2, 08468 Heinsdorfergrund. Prokura erloschen: Krause, Thomas, Neumark, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28082: SYS TEC electronic GmbH, Heinsdorfergrund, Am Windrad 2, 08468 Heinsdorfergrund. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die SYS TEC electronic AG mit dem Sitz in Heinsdorfergrund (Amtsgericht Chemnitz HRB 32220) beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register am 15.01.2019.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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