SYSTEMPARTNER Computervertriebsgesellschaft mbH, Erlangen (Nürnberger Str.88, 91052 Erlangen). Die Verschmelzung wurde am 17.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 8363).
SYSTEMPARTNER Computervertriebsgesellschaft mbH, Erlangen (Nürnberger Str.88, 91052 Erlangen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit der MultimediaStore Flaton e. K. mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 8363) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.