HRA 5197: SYSTRO Restaurant GmbH & Co. KG, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 5197: SYSTRO Restaurant GmbH & Co. KG, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Eingetreten als Liquidator: Roszkowski, Stefan, Hanau, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Roszowski-König, Marion, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 5197: SYSTRO Restaurant GmbH & Co. KG, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Systro Hanau GmbH mit Sitz in Hanau (Amstgericht Hanau HRB 92083), mit der Systro Gastronomie GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 92084) und mit der Systro Alzenau GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 92085) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SYSTRO Restaurant GmbH & Co. KG, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Systro Service GmbH (bisher: SYSTRO Restaurant-Verwaltung GmbH), Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 5593). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: SYSTRO Admin GmbH, Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 94641).
SYSTRO Restaurant GmbH & Co. KG, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Systro Service GmbH mit dem Sitz in Hanau -vormals Systro Restaurant-Verwaltungs GmbH - (Amtsgericht Hanau HRB 5593) übertragen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 07.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Systro Hanau GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 92083), sowie die Systro Gastronomie GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 92084) und die Systro Alzenau GmbH mit dem Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 92085) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.