HRB 61710: SZH Holding GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen - nur redaktionell) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zanger, Claus Dietrich, Düsseldorf., * ‒.‒.‒‒.
SZH Holding GmbH, Düsseldorf, Blumenstr. 14, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf.
SZH Holding GmbH, Düsseldorf, Blumenstr. 14, 40212 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2009. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Drachenfelssee 736. VV GmbH mit Sitz in Neuss (AG Neuss HRB 14936) und der Zanger Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 59407) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 16.07.2009. Geschäftsanschrift: Blumenstr. 14, 40212 Düsseldorf. Gegenstand: Das Halten und Verwalten der Mehrheitsbeteiligung an der EastMerchant GmbH sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, deren eigener Geschäftsgegenstand wiederum die Konzeption, die Emittierung und Verwaltung von geschlossenen Fonds für private und institutionelle Anleger, sowie die Gründung von und die Beteiligung an Objektgesellschaften sowie das Verwalten eigenen Vermögens, sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Staal, Gert Jan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Zanger, Claus Dietrich, Düsseldorf., * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.