Saar-Pfalz-Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, (Von-Miller-Str. 10, 67661 Kaiserslautern).Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: WPSM Verwaltungs-GmbH, Kaiserslautern (Kaiserslautern HRB 30265). Die Firma ist aufgelöst und ohne Liquidation erloschen.
Saar-Pfalz-Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG, Kaiserslautern (Von-Miller-Str. 10, 67661 Kaiserslautern). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.04.2007 wirksam geworden.
Saar-Pfalz-Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG, Kaiserslautern (Von-Miller-Str. 10, 67661 Kaiserslautern, Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Getränken aller Art, insbesondere von Fruchtgetränken.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: WPSM Verwaltungs-GmbH, Kaiserslautern (Kaiserslautern HRB 30265), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Rufra GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRA 2251) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.03.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.03.2007. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.