HRA 12261: SaarLB-Bankenbeteilungsgesellschaft Anstalt des öffentlichen Rechts & Co. KG, Saarbrücken, Ursulinenstraße 2, 66111 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die verbliebene persönlich haftende Gesellschafterin hat das Handelsgeschäft ohne Liquidation mit allen Aktiva und Passiva im Wege der Anwachsung übernommen. Die Gesellschaft ist daher liquidationslos erloschen.
HRB 12332: SaarLB-Bankenbeteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Ursulinenstraße 2, 66111 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 im Wege des Formwechsels in die SaarLB-Bankenbeteiligungsgesellschaft Anstalt des öffentlichen Rechts & Co.KG mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 12261) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12261: SaarLB-Bankenbeteilungsgesellschaft Anstalt des öffentlichen Rechts & Co. KG, Saarbrücken, Ursulinenstraße 2, 66111 Saarbrücken. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ursulinenstraße 2, 66111 Saarbrücken. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Landesbank Saar, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8589). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SaarLB-Bankenbeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 12332) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12332: SaarLB-Bankenbeteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Ursulinenstraße 2, 66111 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäftsjahr) und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen.
HRB 12332:SaarLB-Bankenbeteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, Ursulinenstraße 2, 66111 Saarbrücken.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Eloy, Frank Peter, Nalbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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