Saarberg Handel GmbH, Saarbrücken (Trierer Straße 1, 66111 Saarbrücken). Der mit der RAG Coal International Verwaltungs-GmbH, Essen (AG Essen HRB 5604) als herrschender Gesellschaft am 17.02.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch die Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft zum 10.08.2006 aufgehoben. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der RAG Coal International Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 5604) wurde am 10.08.2006 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Saarberg Handel GmbH, Saarbrücken (Trierer Straße 1, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.04.2006 mit der RAG Coal International Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 5604) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Saarberg Handel GmbH, Saarbrücken (Trierer Straße 1, 66111 Saarbrücken). Zwischen der Gesellschaft und der RAG Coal International Verwaltungs-GmbH, Essen (AG Essen HRB 5604) als herrschender Gesellschaft ist am 17.02.2005 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 04.04.2005 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen.
Saarberg Handel GmbH, Saarbrücken (Trierer Straße 1, 66111 Saarbrücken). Der mit der RAG Saarberg GmbH, Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 14643) -vormals Saarberg Beteiligungen Aktiengesellschaft, Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 10901)- am 15.12.1971 nach Maßgabe des Vertrages und der Ergänzung vom 02.04.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 02./15.12.2004 zum 31.12.2004 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Saarberg Handel GmbH, Saarbrücken (Trierer Straße 1, 66111 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Ney, Wolfgang, Dillingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Schlüter, Theodor-Anton, Drensteinfurt, * ‒.‒.‒‒.