Saarländische Kettenfabrik GmbH, Homburg, Raiffeisenstraße 7, 66424 Homburg-Einöd. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH u. Co.KG (Amtsgericht Ulm HRA 500160) wurde am 06.08.2013 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Saarländische Kettenfabrik GmbH, Homburg, Raiffeisenstraße 7, 66424 Homburg-Einöd. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2013 mit der RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH und Co. KG mit Sitz in Aalen (Amtsgericht Ulm, HRA 500160) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Saarländische Ketten- und Eisenwarenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Raiffeisenstraße 7, 66424 Homburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz des Unternehmens), 17 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Saarländische Kettenfabrik GmbH. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 7, 66424 Homburg-Einöd.
Saarländische Ketten- und Eisenwarenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg, Am Alten Bahnhof 7, 66424 Homburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Nelisse, Maria Maatje, BS Wassenaar/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Nelisse, Marinus, Hendrik Ido-Ambacht/ Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rieger, Benjamin Thomas, Langenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 7, 66424 Homburg.
Saarländische Ketten- und Eisenwarenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homburg (Am Alten Bahnhof 07, 66642 Homburg). Einzelprokura: Thielen, Ralph, Schoeneck, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Huber, Christel, Einöd, * ‒.‒.‒‒.