HRB 100925: Bernard Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH, Nalbach, Saarstraße 92, 66809 Nalbach. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Saartherm Haustechnik GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fußbachstraße 30, 66809 Nalbach.
HRB 100925: Bernard Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH, Nalbach, Saarstraße 92, 66809 Nalbach. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5a (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernard, Holger, Nalbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Freyer, Kay, Schwalbach, * ‒.‒.‒‒; Kann, Oliver, Nalbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bernard Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH, Nalbach, Saarstraße 92, 66809 Nalbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2013. Geschäftsanschrift: Saarstraße 92, 66809 Nalbach. Gegenstand: Der Verkauf und die Installation von Heizungs- und Sanitär- sowie sonstigen Energie-Anlagen einschließlich der Reparatur und Wartung derartiger Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bernard, Holger, Nalbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Holger Bernard, Nalbach, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Bernard Heizungs- und Sanitärtechnik e.K." mit Niederlassung in Nalbach (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11389) betriebenen Unternehmens.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.04.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.