Sab Wabco Deutschland GmbH, Remscheid (Papenberger Str. 38, 42859 Remscheid). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Faiveley Transport Holding GmbH & Co. KG am 30.03.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sab Wabco Deutschland GmbH, Remscheid (Papenberger Str. 38, 42859 Remscheid). Nicht mehr Geschäftsführer: Jensen, Ingar, Karlstad,Schweden, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2004 und 24.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2004 und 24.02.2005 und der Gesellschafterversammlung desübernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2004 und 24.02.2005 mit der Faiveley Transport Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21597) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblattdes übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.