HRB 12277: Sabik Offshore GmbH, Schwerin, Wilhelm-Maybach-Straße 3, 19061 Schwerin. Geändert, nun: Geschäftsführer: Christensen, Morten Haaning, Schwerin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Karschunke, Arne, Schwerin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Karschunke, Arne, Schwerin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12277: Sabik Offshore GmbH, Schwerin, Wilhelm-Maybach-Straße 3, 19061 Schwerin. Einzelprokura: Karschunke, Arne, Schwerin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12277: Sabik Offshore GmbH, Schwerin, Wilhelm-Maybach-Straße 3, 19061 Schwerin. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Vermarktung von Softwareprodukten, die Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuereinrichtungen und Schifffahrtszeichen, hauptsächlich für Wasserstraßen und Häfen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere Installation, Service, Wartung und Instandhaltung.
HRB 12277: Sabik Offshore GmbH, Schwerin, Wilhelm-Maybach-Straße 3, 19061 Schwerin. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Simmons, John, British Columbia, V8N 1L2 / Kanada, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Christensen, Morten Haaning, Schwerin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12277: Carmanah Sabik Holdings GmbH, Schwerin, Wilhelm-Maybach-Straße 3, 19061 Schwerin. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sabik Offshore GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften jeweils vom selben Tag mit der Sabik GmbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 7425) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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