Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Änderung des Familiennamens (bisher:
Schönborn) zum
Geschäftsführer:
Kaufmann, Sandra, Leipzig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.10.2024
Ertel |
HRB 4300: Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Aleva, Claudia, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Aleva, Claudia, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4300: Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Bechstedt, Oliver, Markkleeberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4300: Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 und 6 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 4300: Sachsengrund Hausverwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Die IBEA Verwaltungs- und Immobiliengesellschaft Leipzig mbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 4944) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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