Sachsenring Zwickau AG, Zwickau, Crimmitschauer Straße 67, 08058 Zwickau. Die Abwicklung ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Sachsenring Zwickau AG, Zwickau, Crimmitschauer Straße 67, 08058 Zwickau.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Abwickler gemeinsam vertreten. Nun Abwickler: Dr. Kübler, Bruno M., Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sachsenring Zwickau AG, Zwickau, (Crimmitschauer Str. 67, 08058 Zwickau).Die von der Hauptversammlung am 25.07.2008 beschlossene Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Sachsenring Zwickau AG, Zwickau, (Crimmitschauer Str. 67, 08058 Zwickau).Die Hauptversammlung vom 25.07.2008 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 950.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 50.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Kapitalherabsetzung bekannt gemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Sachsenring Zwickau AG, Zwickau (Crimmitschauer Str. 67, 08058 Zwickau). Die Sachsenring Systeme und Services GmbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 21412) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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