Sachverständigenbüro Kuron GmbH, Zwickau, Oskar-Arnold-Straße 14, 08056 Zwickau.Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 23.12.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Enrico Kuron (nunmehr: Agentur Kuron e. K. mit Niederlassung in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRA 6762) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens am 05.01.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Chemnitz
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