HRA 9734: Safe Pack Solutions GmbH & Co. KG, Enger, Im Sundernkamp 19, 32130 Enger. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.12.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRA 9734: Safe Pack Solutions GmbH & Co. KG, Enger, Im Sundernkamp 19, 32130 Enger. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2020 einen Teil des Vermögens der Safe Pack Sicherheitsverpackungen GmbH mit Sitz in Enger (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 12637) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.