HRB 12606: Safety Control GmbH, Mühldorf am Inn, Am Industriepark 33, 84453 Mühldorf am Inn. Geschäftsanschrift: Am Industriepark 2a, 84453 Mühldorf a. Inn.
Safety Control GmbH, Mühldorf am Inn, Am Industriepark 33, 84453 Mühldorf am Inn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ruhs, Thomas, Haan, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schmersal, Philip, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Safety Control GmbH, Mühldorf am Inn, Am Industriepark 33, 84453 Mühldorf am Inn.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Safety Protec GmbH mit dem Sitz in Mühldorf und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Industriepark 33, 84453 Mühldorf am Inn. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Spranger, Christian, Kraiburg a. Inn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Geschäftsführer: Ruhs, Thomas, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dorr, Christian, Haan, * ‒.‒.‒‒. Die Safety Protec GmbH mit dem Sitz in Mühldorf (Amtsgericht Traunstein HRB 14185) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.