HRB 66002: Saint Georges Nord GmbH, Düsseldorf, Hohenzollernstraße 23-25, 40211 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SAINT GEORGES Juweliere GmbH am 19.07.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 66002: Saint Georges Nord GmbH, Düsseldorf, Hohenzollernstraße 23-25, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2021 mit der SAINT GEORGES Juweliere GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 22057) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SU Schmuck und Uhren Bocholt GmbH, Bocholt, Berliner Platz 2, 46395 Bocholt. Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 66002) verlegt.
Saint Georges Nord GmbH, Düsseldorf, Hohenzollernstraße 23-25, 40211 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2001, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Bocholt (bisher Amtsgericht Coesfeld HRB 9169) nach Düsseldorf und die Änderung der Firma (bisher: SU Schmuck und Uhren Bocholt GmbH) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hohenzollernstraße 23-25, 40211 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel mit Schmuck, Uhren und artverwandten Artikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Stöcker, Heinrich Georg, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Stöcker, Max, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stöcker, Renate, Kauffrau, Düsseldorf. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stöcker, Lukas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
SU Schmuck und Uhren Bocholt GmbH, Bocholt, Berliner Platz 2, 46395 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 3.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 3.05.2011 mit der SU Schmuck und Uhren Ennepetal GmbH mit Sitz in Ennepetal (Amtsgericht Hagen HRB 6846) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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