Saint-Gobain Ceramic Materials Weilerswist GmbH, Weilerswist, (Metternicher Straße 3, 53919 Weilerswist).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Saint-Gobain Ceramic Materials GmbH am 06.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Saint-Gobain Ceramic Materials Weilerswist GmbH, Weilerswist (Metternicher Straße 3, 53919 Weilerswist). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Saint-Gobain NorPro GmbH mit Sitz in Steinefrenz (Amtsgericht Montabaur HRB 5841) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Saint-Gobain Ceramic Materials Weilerswist GmbH, Weilerswist (Metternicher Straße 3, 53919 Weilerswist). Bestellt zum Geschäftsführer: Zenner, Matthias, Aachen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Saint-Gobain Ceramic Materials Weilerswist GmbH, Weilerswist (Metternicher Straße 3, 53919 Weilerswist). Nicht mehr Geschäftsführer: Aspensjö, Lars Bertil, Diplom-Ingenieur, Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Hesse, Volker, Melle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Saint-Gobain Ceramic Materials Weilerswist GmbH, Weilerswist (Metternicher Straße 3, 53919 Weilerswist). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.8.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2007 mit der Saint-Gobain Ceramic Materials Kuppenheim GmbH mit Sitz in Kuppenheim (Amtsgericht Mannheim HRB 522141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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