Saint-Gobain PAM Deutschland Verwaltungs-GmbH, Saarbrücken, Saarbrücker Straße 51, 66130 Saarbrücken.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der Halbergerhütte GmbH, zukünftig SAINT- GOBAIN PAM Deutschland GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 4336) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 23.09.2010 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66130 Saarbrücken
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH