Salathé oHG, Büdingen, An der Fahrbach 1, 63654 Büdingen.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Salathe Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Büdingen, An der Fahrbach 1, 63654 Büdingen.(Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft kann auch andere Geschäfte tätigen, soweit sie dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen.). Offene Handelsgesellschaft. Neue Firma: Salathé oHG. Geschäftsanschrift: An der Fahrbach 1, 63654 Büdingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Salathé, Irmgard Hildegard, geb. Schäfer, Büdingen, * ‒.‒.‒‒; Salathé, Harald, Büdingen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Salathe Verwaltungs GmbH, Büdingen (Amtsgericht Friedberg, HRB 5825). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Salathé Verwaltungs mbH mit Sitz in 63654 Büdingen (HRB 5825 Amtsgericht Friedberg (Hessen)) verschmolzen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2008 im Wege des Formwechsels in eine Offene Handelsgesellschaft umgewandelt worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.