Salecker Hotelbetriebs GmbH, Morsbach, (Zum goldenen Acker 44, 51597 Morsbach).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Salecker Hotelbetriebe e.K., Morsbach, (AG Siegburg, HRA 5070) am 18.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Salecker Hotelbetriebs GmbH, Morsbach, (Zum goldenen Acker 44, 51597 Morsbach).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2008 mit dem Vermögen ihrer Alleingesellschafterin Nada Salecker durch Aufnahme verschmolzen. Das Unternehmen wird von der Alleingesellschafterin als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Salecker Hotelbetriebe e.K." mit Niederlassung in Morsbach (AG Siegburg, vorläufig 41 AR 505/08) weitergeführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.