HRB 12698: Salentijn & Derricks Immobilien GmbH, Wachtendonk, Lindenallee 1 A, 47669 Wachtendonk. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 12698: Salentijn & Derricks Immobilien GmbH, Wachtendonk, Lindenallee 1 A, 47669 Wachtendonk. Die Gesellschaft wird in der Liquidation durch einen Liquidator oder mehrere Liquidatoren vertreten. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so hat dieser Einzelvertretungsbefugnis. Sind mehrere Liquidatoren bestellt worden, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Bei Vorhandensein von mehreren Liquidatoren kann durch Gesellschafterbeschluss einem einzelnen oder mehreren die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Derricks, Peter, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒; Salentijn, Jochem, Wachtendonk, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 12698:Salentijn & Derricks Immobilien GmbH, Wachtendonk, Lindenallee 1 A, 47669 Wachtendonk.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2014. Geschäftsanschrift: Lindenallee 1 A, 47669 Wachtendonk. Gegenstand: Die Immobilienvermittlung und -verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Derricks, Peter, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒; Salentijn, Jochem, Wachtendonk, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.