Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Neuer Sitz nach Verlegung (nunmehr
Amtsgericht Siegburg, HRB 18039):
Königswinter |
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a)
07.02.2024
Keusch |
1 |
a)
Sales OverDrive GmbH
b)
Königswinter
Geschäftsanschrift:
Rosenaustraße 37 a, 53639 Königswinter
c)
Wirtschaftliche Beratung - soweit nicht
erlaubnispflichtig - von Unternehmen aller
Art, die Entwicklung von
beratungsrelevanten Lösungen sowie der
Handel mit Waren aller Art. |
25.000,00
EUR |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Stett, Axel, Königswinter, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2004 mit Änderung vom
23.08.2016/08.09.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln
HRB 89155) nach Königswinter sowie in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
31.01.2024
Wilhelm |
HRB 8697: Sales OverDrive GmbH, Königswinter, Rosenaustraße 37 a, 53639 Königswinter. Neuer Sitz: Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln. Der Sitz ist von Königswinter nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln, HRB 89155) verlegt.
HRB 89155: Sales OverDrive GmbH, Köln, Im Mediapark 8, 50670 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2004. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.08.2016/08.09.2016 beschlossen, den Sitz von Königswinter (bisher Amtsgericht Siegburg HRB 8697) nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) zu ändern. Geschäftsanschrift: Im Mediapark 8, 50670 Köln. Gegenstand: die Konzeptionierung und Durchführung von Vertriebsleistungen im Bereich Informations-Technologie und Telekommunikation sowie die Vermarktung aller Produkte und Dienstleistungen in und aus diesen Geschäftsbereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Stett, Axel, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8697: Sales Gesellschaft für Vertrieb mbH, Königswinter, Rosenaustraße 37 a, 53639 Königswinter. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sales OverDrive GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 mit der Sales OverDrive GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58512) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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