HRB 10438: Dobler & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Gänsheidestr. 1, 70184 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017 mit Änderung vom 27.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmen), 7 (Gesellschafterversammlung), 9 (Übertragung von Geschäftsanteilen), 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie Unternehmensberatung (Organisation, Sanierungen, Abwicklungen, Fusionen), Erstattung von Gutachten in betriebswirtschaftlichen Fragen (Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen), Treuhandgeschäfte (Verwaltung von Vermögensmassen und Beteillgungsrechten, treuhänderische Geschäftsführung), Testamentsvollstreckungen, Nachlass- und Mündelpflegschaften, Beratung und Vertretung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Josef, Steuerberater, Leinzell. Prokura erloschen: Allinger, Martin, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒; Demeter, Adelina, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 15.08.2017 mit Nachtrag vom 27.09.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteilgten Rechtsträger vom 15.08.2017 und vom 27.09.2017 den Teilbetrieb Niederlassung Schwäbisch Gmünd aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dobler, Maier & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Schwäbisch Gmünd (Amtsgericht Ulm HRB 735768) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Stuttgart
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