HRB 4896 HL: Salon Haarmonie GmbH, Lübeck, Kronsforder Allee 90, 23560 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 07.11.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Lübeck, HRA 7879 HL) in das Registerblatt des neuen Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 4896 HL: Salon Haarmonie GmbH, Lübeck, Kronsforder Allee 90, 23560 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom 29.07.2014 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf ihren Alleingesellschafter Hans-Jürgen Siemßen, geboren am ‒.‒.‒‒, Lübeck, der das Unternehmen unter der Firma Salon Haarmonie e.K. fortsetzt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Salon Haarmonie GmbH, Lübeck, Kronsforder Allee 90, 23560 Lübeck. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Kronsforder Allee 90, 23560 Lübeck Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Siemßen, Katrin; Geschäftsführer:; 2. Siemßen, Hans-Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.