5 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
die Förderung kirchlicher Zwecke und die
Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53
AO.
Der Gesellschafszweck wird insbesondere
verwirklicht durch
a) die Trägerschaft und den Betrieb von
Schulen,
b) die Bildung von Menschen auf der
Grundlage des christlichen Glaubens,
insbesondere die Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern und Jugendlichen,
c) die Bildung von Familien und die
Bereitstellung besonderer Hilfen zur
Unterstützung der Erziehung und Bildung in
der Familie,
d) die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Menschen, die in den genannten Bereichen
tätig sind, und die Förderung
ehrenamtlichen Engagements,
e) das Erkennen von Entwicklungen und
Erfordernissen im Bildungsbereich und die
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung
neuer sowie die Weiterentwicklung
vorhandener Angebote.
Zur Verwirklichung ihrer Ziele kann die
Gesellschaft
a) Einrichtungen auch in der Form eigener
juristischer Personen unterhalten oder sich
an solchen beteiligen und alle hierfür
notwendigen Handlungen und
Rechtsgeschäfte unternehmen, soweit sie
der Erreichung und Förderung des
Gesellschaftszwecks dienlich sind. Sie
kann eigene oder andere Rechtsträger mit
ähnlichem Zweck durch Darlehen, Geld-
und Sachzuwendungen oder in anderer
Form unterstützen und hierzu Mittel
beschaffen,
b) Dienste und Leistungen erbringen,
entgeltlich und unentgeltlich, die die Ziele
dieser Satzung umsetzen,
c) den oben genannten Personenkreis im
Rahmen der Zwecksetzung sowie innerhalb
der gesetzlichen Bestimmungen fördern
und unterstützen.
Der Zweck kann im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen im In- und
Ausland verfolgt werden.
Die Erfüllung des Zwecks geschieht
insbesondere durch den Betrieb und die
Führung der allgemeinbildenden
katholischen Schule Gymnasium
Salvatorkolleg Bad Wurzach sowie den
hierzu notwendigen ergänzenden
Angeboten und Hilfen.
Die Gesellschaft verfolgt ihre
steuerbegünstigten Zwecke nach § 57 Abs.
3 AO auch dann unmittelbar, wenn sie
satzungsgemäß durch planmäßiges
Zusammenwirken mit mindestens einer
weiteren Körperschaft, die im Übrigen die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllt, eine steuerbegünstigten Zweck
verwirklicht. Das planmäßige
Zusammenwirken beinhaltet folgende
unterstützenden Dienstleistungen: die
Abordnung/Gestellung von Mitarbeitern aus
der Anstellungsträgerschaft, Gewährung
von Versorgungszusagen,
hauswirtschaftlicher, technischer, EDV-,
Overhead- und
Verwaltungsdienstleistungen,
Konzernumlagen sowie die Überlassung
von bebauten und unbebauten
Grundstücken und die Lieferungen von
Waren aller Art. Die Gesellschaft kooperiert
dabei mit ihren Beteiligungsgesellschaften
im Unternehmensverbund Stiftung
Ordensschulen sowie ihren/deren
Gesellschaftern.
Über ihre Zwecksetzung versteht sich die
Gesellschaft als Lebens- und
Wesensäußerung der Katholischen Kirche,
der sie zugeordnet ist. Sie dient mit diesem
Zweck der kirchlichen Aufgabenerfüllung. |
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Jeder der bis zu drei Geschäftsführer vertritt
einzeln.
b)
Vertretungsbefugnis geändert (nunmehr
Einzelvertretung) bei
Geschäftsführer:
Staiber, Hans-Peter, Bad Saulgau, * ‒.‒.‒‒
Vertretungsbefugnis geändert (nunmehr
Einzelvertretung) bei
Geschäftsführer:
Tiedmann, Wibke, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
21.12.2022
Bullmann |