HRB 5136: Samen-Aders GmbH, Düsseldorf, Volmerswertherstr. 336, 40221 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Aders, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Samen-Aders GmbH, Düsseldorf, Volmerswertherstr. 336, 40221 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Volmerswertherstr. 336, 40221 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von Gemüse- und Blumensamen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und Gartenbaubedarf sowie die Ubernahme der persönlichen Haftung in der Kommanditgesellschaft unter der Firma "SAMEN ADERS GmbH & Co. Samenzucht- und Handelsgesellschaft" mit dem Sitz in Düsseldorf (HR A 8045 des AG Düsseldorf), die Ubernahme der persönlichen Haftung in der Kommanditgesellschaft unter der Firma"Aders Handel GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Düsseldorf (HR A 18954 des AG Düsseldorf) sowie alle artverwandten Geschäfte.
Samen-Aders GmbH, Düsseldorf (Volmerswertherstr. 336, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde § 4 (Vertretung) ergänzt. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von Gemüse- und Blumensamen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln und Gartenbaubedarf sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in der Kommanditgesellschaft unter der Firma "SAMEN ADERS GmbH & Co. Samenzucht- und Handelsgesellschaft" mit dem Sitz in Düsseldorf (HRA 8045 des AG Düsseldorf) sowie alle artverwandten Geschäfte. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so vertreten je zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann durch einfachen Gesellschafterbeschluss einem Geschäftsführer das Alleinvertretungsrecht verliehen werden. Die Gesellschafterversammlung kann auch einen oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungendes § 181 BGB befreien, somit ihm die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Näch Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Aders, Adolf, Kaufmann, Düsseldorf, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.