Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
SanTec Verwaltungs GmbH, Verl (Amtsgericht
Gütersloh HRB 9694) |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
c)
Nach Änderung der Firma der INOS 23-003 GmbH, München (
vormals Amtsgericht München, HRB 282903) in SanTec GmbH
und Sitzverlegung nach Verl (jetzt: Amtsgericht Gütersloh, HRB
13196):
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Kommanditist:
SanTec GmbH, Verl (Amtsgericht Gütersloh HRB 13196),
Einlage: 10.000,00 EUR.
Ausgeschieden als Kommanditist:
Meyer, Sebastian, Verl, * ‒.‒.‒‒. |
a)
09.11.2023
Dicke |
HRA 7006: SanTec GmbH & Co. KG, Verl, Österwieher Straße 274, 33415 Verl. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Gorgiev, Igor, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Sagemüller, Stefan, Hövelhof, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7006: SanTec GmbH & Co. KG, Verl, Österwieher Straße 274, 33415 Verl. Einzelprokura: Meyer, Vivien, Verl, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7006:SanTec GmbH & Co. KG, Verl, Österwieher Straße 274, 33415 Verl.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (AG Gütersloh HRA 6974) am 04.06.2014 wirksam geworden.
HRA 7006:SanTec GmbH & Co. KG, Verl, Österwieher Straße 274, 33415 Verl.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.05.2014 und der Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.05.2014 das Vermögen der San Tec Sebastian Meyer e.K. mit Sitz in Verl (Amtsgericht Gütersloh HRA 6974) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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