Sanden of Europe GmbH, Bad Nauheim, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft SANDEN INTERNATIONAL (EUROPE) LIMITED am 01.10.2012 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß 122 k Abs. 4 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sanden of Europe GmbH, Bad Nauheim, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim. Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 21.08.2012 mit der SANDEN INTERNATIONAL (EUROPE) LIMITED mit dem Sitz in Rosewood, Crockford Lane, Chineham Park, Chineham, Basingstoke, Hampshire, RG24 8UT, Großbritannien, (eingetragen als Private Limited Company in das Gesellschaftsregister von England und Wales -Companies House- mit der Eintragungsnummer 01432637) als übernehmende Gesellschaft, verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehemende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sanden of Europe GmbH, Bad Nauheim, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim. Zum Register ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht worden, nachdem die Sanden of Europe GmbH mit Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 5617) als übertragender Rechtsträger grenzüberschreitend mit der Sanden International (Europe) Limited (Übernehmender Rechtsträger), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von England und Wales, mit Sitz in Rosewood, Crockford Lane, Chineham Park, Chineham, Basingstoke, Hampshire, RG24 8 UT, UK, eingetragen unter der Nr. 01432637 im Gesellschaftsregister von England und Wales (Companies House) verschmolzen werden soll. Wegen des weiteren Inhaltes des Verschmelzungsplans wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Sanden of Europe GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung gehen sämtliche Verbindlichkeiten der Sanden of Europe GmbH auf die Sanden International (Europe) Limited über. Etwaigen Gläubigern der Sanden of Europe GmbH ist gemäß § 122 j Abs. 1 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Sanden of Europe GmbH anmelden; und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Nach englischem Recht kann das für die Verschmelzung zuständige englische Gericht auf Antrag eines Gläubigers der Sanden International (Europe) Limited nach eigenem Ermessen eine Versammlung von Gläubigern der Sanden International (Europe) Limited einberufen. Falls eine solche Versammlung einberufen wird, muss dem Verschmelzungsplan eine Mehrheit der Gläubiger oder Gruppe von Gläubigern zustimmen, die ihrem Wert nach 75 % des Gesamtbetrags der in der Versammlung vertretenen und selbst oder durch einen Vertreter abstimmenden Gläubiger repräsentiert (Regulation 11 und 14 der "The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007").Minderheitsgesellschafter sind an der Sanden of Europe GmbH nicht beteiligt.Unter der Geschäftsadresse der Sanden of Europe GmbH, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim, können kostenlos vollständige Auskünfte über die oben dargestellten Modalitäten eingeholt werden.
Sanden of Europe GmbH, Bad Nauheim, Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Okochi, Yujin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Sakamoto, Seiichi, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Yamaguchi, Masami, Rennes/Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Yasui, Yuuichi, Tokyo, Japan, * ‒.‒.‒‒.
Sanden of Europe GmbH, Bad Nauheim, (Am Taubenbaum 35-37, 61231 Bad Nauheim).Nicht mehr Geschäftsführer: Sakamoto, Seiichi, Ingenieur, Frankfurt/Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Okochi, Yujin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Monya, Kotoku, Maisons Laffitte, * ‒.‒.‒‒; Okouchi, Yujin, Neuilly-sur-Seine, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Koller, Edwin, Mömbris, * ‒.‒.‒‒; Wünsch-Guaraldi, Maria, Weilrod, * ‒.‒.‒‒.
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