Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Michaelis, Anna Maxie Heida, Münster,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
05.06.2024
Wendt |
HRB 13543: Sander Touristik GmbH, Münster, Dettenstr. 8, 48147 Münster. Geschäftsanschrift: Overbergstraße 2, 48145 Münster.
HRB 13543: Sander Touristik GmbH, Münster, Dettenstr. 8, 48147 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Vetter, Peter, Münster, * ‒.‒.‒‒.
V + S Touristik GmbH, Münster, Dettenstr. 8, 48147 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sander Touristik GmbH.
V + S Touristik GmbH, Münster, Dettenstr. 8, 48147 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2011 mit der Sander Touristik GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 10835) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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