HRB 11695: Sandig Personalmanagement GmbH, Traunstein, Crailsheimstr. 12, 83278 Traunstein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der RS for business GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 16210) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sandig Personalmanagement GmbH, Traunstein, Bahnhofstr. 29, 83278 Traunstein. Geschäftsanschrift: Crailsheimstr. 12, 83278 Traunstein.
Sandig Personalmanagement GmbH, Traunstein, Bahnhofstr. 29, 83278 Traunstein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sandig, Reinhard G., Kaufmann, Penzberg.
Sandig Personalmanagement GmbH, Rosenheim, Klepperstr. 9/11, 83026 Rosenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2010 hat die Änderung der §§ 1 Abs.2 (Sitz) und 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Traunstein. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 29, 83278 Traunstein.
Sandig Personalmanagement GmbH, Rosenheim, Klepperstr. 9/11, 83026 Rosenheim.Die BARHO Personalberatung und Dienstleistung GmbH mit dem Sitz in Traunstein (Amtsgericht Traunstein HRB 15451) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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