HRB 20477: SaniTherm GmbH, Bad Kreuznach, Wöllsteiner Straße 9, 55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2016 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Sascha Steinbrecher, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 20816) am 15.06.2015 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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