Sanitätshaus & Orthopädietechnik Max Herrmann GmbH, Wardenburg, Oldenburger Str. 260, 26203 Wardenburg. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRA 203987) am 14.02.2014 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Sanitätshaus & Orthopädietechnik Max Herrmann GmbH, Wardenburg, Oldenburger Str. 260, 26203 Wardenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Oldenburger Str. 260, 26203 Wardenburg. 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 im Wege des Formwechsels in die Sanitätshaus & Orthopädietechnik Max Herrmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Wardenburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.