HRB 6822: Sanitätshaus Enneper GmbH, Iserlohn, Rotehausstr. 36, 58642 Iserlohn. Bestellt als Geschäftsführer: Wüllner, Georg, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sanitätshaus Enneper GmbH, Iserlohn, Rotehausstr. 36, 58642 Iserlohn.Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR auf 31.250,00 EUR beschlossen. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefaßt.
Sanitätshaus Enneper GmbH, Iserlohn, Rotehausstr. 36, 58642 Iserlohn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2008. Geschäftsanschrift: Rotehausstr. 36, 58642 Iserlohn. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von orthopädischen Hilfsmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Falk, Peters, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒; Michalscheck, Jörg, Odenthal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Sanitätshaus Horst Enneper, Inhaber Dirk Enneper e.K. mit Sitz in Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRA 1445 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.12.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.