HRA 11973: Sanitätshaus Fritsch GmbH & Co. KG, Effeltrich, Holzleite 33, 91090 Effeltrich. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 3611:Sanitätshaus Fritsch GmbH & Co. KG, Fürth, Kirchenstraße 6, 90762 Fürth.Sitz verlegt, nun: Effeltrich. Geschäftsanschrift: Holzleite 33, 91090 Effeltrich. Nun Amtsgericht Bamberg HRA 11973.
HRA 11973:Sanitätshaus Fritsch GmbH & Co. KG, Effeltrich, Holzleite 33, 91090 Effeltrich.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Holzleite 33, 91090 Effeltrich. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Fritsch Verwaltungs GmbH, Effeltrich (Amtsgericht Bamberg HRB 8160). Der Sitz ist von Fürth (Amtsgericht Fürth HRA 3611) nach Effeltrich verlegt.
Sanitätshaus Fritsch GmbH & Co. KG, Fürth, Kirchenstraße 6, 90762 Fürth.Geschäftsanschrift: Kirchenstraße 6, 90762 Fürth.
Sanitätshaus Fritsch GmbH & Co. KG, Fürth (Kirchenstraße 6, 90762 Fürth). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 20.12.2006 sowie Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und Beschlusses der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Gesellschaften jeweils vom 20.12.2006 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Orthopädie) auf die Fritsch & Richter Orthopädietechnik GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 10885) und Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Rehatechnik/Homecare) auf die Fritsch & Richter Rehatechnik GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 10886) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.