Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Reiner, Mathias, Rötha, * ‒.‒.‒‒
Wolf, Roy, Leipzig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.04.2024
Böttcher |
6 |
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b)
Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen
eingetragen gem. § 43 HRV
Geschäftsführer:
Haas, Helmut, Borna, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura:
Reiner, Mathias, Rötha, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.12.2022
Ertel |
HRB 13975: Orthopädie Schuhtechnik Helmut Haas GmbH, Borna, Rudolf-Virchow-Straße 4, 04552 Borna. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: Sanitätshaus Helmut Haas GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung, Vertrieb und Vermietung von Gegenständen aller Art in den Bereichen der Orthopädie-, Rehabilitations- und Schuhtechnik, der Gesundheitspflege, des Sports sowie die damit zusammenhängende Beratung und Erbringung von Dienstleistungen. Die Sanitätshaus H. Haas GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 18867) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 13975: Orthopädie Schuhtechnik Helmut Haas GmbH, Borna, Rudolf-Virchow-Straße 4, 04552 Borna. Die Ausgliederung wurde am 28.09.2020 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
HRB 13975: Orthopädie Schuhtechnik Helmut Haas GmbH, Borna, Rudolf-Virchow-Straße 4, 04552 Borna. Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR sowie die weitere Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15.09.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das unter der Firma "Orthopädisches Atelier Helmut Haas e.K." mit Niederlassung in Borna (Amtsgericht Leipzig, HRA 18684) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen (gesamtes Unternehmen, mit Ausnahme der im Vertrag bezeichneten Gegenstände) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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