HRB 8952:Sanitätshaus Klaus Spanke GmbH, Schwerte, Bahnhofstraße 20, 58239 Schwerte.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Werner Schulte-Derne GmbH am 01.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8952:Sanitätshaus Klaus Spanke GmbH, Schwerte, Bahnhofstraße 20, 58239 Schwerte.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2014 mit der Werner Schulte-Derne GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 17130) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 8952:Sanitätshaus Klaus Spanke GmbH, Schwerte, Bahnhofstraße 20, 58239 Schwerte.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2014 mit der Werner Schulte-Derne GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 17130) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8952:Sanitätshaus Klaus Spanke GmbH, Schwerte, Bahnhofstraße 20, 58239 Schwerte.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2014 mit der Werner Schulte-Derne GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 24229) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sanitätshaus Klaus Spanke GmbH, Schwerte, Bahnhofstraße 20, 58239 Schwerte. Nicht mehr Geschäftsführer: Spanke, Klaus, Schwerte, * ‒.‒.‒‒.
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