Sanitätshaus Luttermann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Hindenburgstr. 51-53, 45127 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CHV Vermögensverwaltungs und Beteiligungs GmbH am 24.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sanitätshaus Luttermann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Hindenburgstr. 51-53, 45127 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage mit der CHV Vermögensverwaltungs und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 15950) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.