Sanitätshaus Platzer GmbH, Regensburg (St.-Kassians-Platz 7, 93047 Regensburg). Die Verschmelzung wurde am 28.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRB 1757).
Sanitätshaus Platzer GmbH, Regensburg (St.-Kassians-Platz 7, 93047 Regensburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Ernst Reichel GmbH, künftig Sanitätshaus Reichel und Platzer GmbH mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 1757) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sanitätshaus Platzer GmbH, Regensburg (St.-Kassians-Platz 7, 93047 Regensburg). Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870,82 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR.