HRA 27383 HB: Sanitas-Ambulante Pflegedienste GmbH & Co. KG, Bremen, Huchtinger Heerstraße 36, 28259 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2016, des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage und des ergänzenden Vertrages zur Ausgliederung vom 05.12.2016 ein Teil des Vermögens vom Unternehmen Sanitas-Ambulante Pflegedienste Iwona Kunz-Zelewski e.K. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 21519 HB) übertragen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Bremen
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