Sanlog Nord GmbH, Schwerin (Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sanlog Süd GmbH, nach Firmenänderung jetzt: Sanlog GmbH, am 21.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sanlog Nord GmbH, Schwerin (Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Sanlog Süd GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 19096) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sanlog Nord GmbH, Schwerin, (Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin).Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat dem am 25.11.2008 mit der GHD GesundHeits GmbH in Ahrensburg abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 16.12.2008 zugestimmt.
Sanlog Nord GmbH, Schwerin, (Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin).Mit der GHD GesundHeits GmbH Deutschland, Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck HRB 8007 HL) als herrschendem Unternehmen ist am 25.11.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 24.11.2008 und 25.11.2008 zugestimmt.
Sanlog Nord GmbH, Schwerin (Werderstraße 74 a, 19055 Schwerin). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.01.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.01.2006 mit der Sanlog Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 97681 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.