Sanofi-Aventis Beteiligungsverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, Brüningstraße 50/Industriepark Höchst, 65926 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hoechst GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75707) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sanofi-Aventis Beteiligungsverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, Brüningstraße 50/Industriepark Höchst, 65926 Frankfurt am Main. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Brüningstraße 50/Industriepark Höchst, 65926 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Spek, Hanspeter, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
Sanofi-Aventis Beteiligungsverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, (Brüningstraße 50/Industriepark Höchst, 65926 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SANOFI WINTHROP GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 96585) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sanofi-Aventis Beteiligungsverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, (Brüningstraße 50/Industriepark Höchst, 65926 Frankfurt am Main).Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meier, Heinz Werner, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Siewert, Martin, Kronberg, * ‒.‒.‒‒.
Sanofi-Aventis Beteiligungsverwaltung GmbH, Frankfurt am Main (Brüningstraße 50/Industriepark Höchst, 65926 Frankfurt am Main). Der mit der Gesellschaft als herrschendem Unternehmen am 28.10.1982 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Verschmelzung des beherrschten Unternehmens, der Fisopharma GmbH, die seit dem 21.03.1994 als Fisons Arzneimittel GmbH firmierte, auf die Rhône-Poulenc Rorer Arzneimittel GmbH, Amtsgericht Köln, HRB 28161 am 06.09.2002 erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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